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Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft – Muster
Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft
Nach §§ 1954, 1955 BGB kann auch eine Ausschlagung der Erbschaft durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht – im Regelfall – binnen sechs Wochen angefochten werden. Sie hat entweder zur Niederschrift des Nachlassgerichtes oder in notariell beglaubigter Form zu erfolgen (vgl. § 1955 BGB mit § 1945 BGB).
Mehr zum Thema Erbfall sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.
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